Eine Kostenübernahme der Behandlung erfolgt durch private Krankenversicherungen (PKV) und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen. Weiterhin ist eine Übernahme der Kosten der Behandlung durch die sog. Beihilfe (Beamte und Post) und durch Heilfürsorge üblich.
Von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hingegen werden die Kosten der heilpraktischen Behandlungen nur in Einzelfällen erstattet.
Allerdings besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten einer heilpraktischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Versicherungsinformationen für Zusatzversicherungen erhalten Sie hier.
Kirsten Gröling
Heilpraktikerin
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